Die Kosten für Schönheitsoperationen oder Schönheitsbehandlungen richten sich immer nach Art und Umfang des Eingriffs bzw. der Behandlung. Viele Schönheitschirurgen halten Preisverzeichnisse in der Praxis oder auf ihren Internetpräsenzen bereit. Die Möglichkeit der Finanzierung, gerade bei kostenintensiven Schönheitsoperationen, z.B. durch eine Ratenzahlung, wird von einigen Fachärzten angeboten.
Im Allgemeinen wird immer behauptet, Schönheitsoperationen sind vom Patienten selbst zu tragen. Das trifft allerdings nur bedingt zu. Es kommt hier explizit auf den Eingriff und den Einzelfall an. Die gesetzlichen Krankenkassen können Leistungen teilweise oder komplett übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, die anhand von Berichten und Befunden eindeutig belegt wird. Möglichkeiten der Übernahme bestehen z.B. in der rekonstruktiven Chirurgie, wenn es sich um Wiederherstellungseingriffe nach Unfällen oder Verbrennungen handelt, sowie bei Eingriffen, die Funktionsstörungen oder gesundheitliche Belastungen beseitigen oder verringern können.
Über die private Krankenversicherung sind ebenfalls medizinisch notwendige Schönheitsoperationen zu versichern. Im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen ist auch die Folgekostenversicherung, die das Risiko von Kosten im Fall von Komplikationen oder Korrekturen nach Schönheitsoperationen absichert, zu erwähnen. Die meisten Schönheitschirurgen und Schönheitskliniken bieten diese Versicherung an. Eine Beratung sollte in jedem Fall erfolgen.
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